An Demenz erkrankte Menschen und ihre Angehörigen stellen sich mitunter die Frage, wie die erkrankten Familienmitglieder zukünftig leben wollen und sollen. Sogenannte ambulant betreute Demenz-WGs, in denen mindestens zwei und maximal zwölf Erkrankte zusammenleben, sind eine Alternative zu Pflegeheimen. Über die Bedingungen für eine Förderung der Demenz-WG durch die Pflegeversicherung informiert eine Pflegeberatung.
Wenn es morgens früh nach Kaffee duftet, werden die Bewohner*innen einer Demenz-WG langsam munter. Einer nach dem anderen der Bewohnenden kommt zum Frühstück in die Küche – die Frühaufsteher gleich um sieben Uhr, andere erst gegen neun. Der Kaffeeduft weckt ihre Erinnerung an das morgendliche Frühstück und hilft so Tagesstrukturen aufrecht zu erhalten. Durch solche und ähnliche Rituale soll den Menschen mit Demenz ein Leben ermöglicht werden, das sich möglichst nah an dem zu Hause orientiert. Betreut werden sie in einer solchen ambulant organisierten Demenz-WG in der Regel von einer gemeinschaftlich beauftragten Person, die organisatorische, verwaltende oder betreuende Tätigkeiten übernimmt sowie im Haushalt unterstützt. In den Wohngemeinschaften leben meist zwischen sechs und zwölf Personen zusammen.
Die Vorteile einer Demenz-WG
Für WG-Bewohnerinnen und -bewohner, die an Demenz erkrankt sind, empfiehlt es sich, dass bevollmächtigte Angehörige oder rechtliche Betreuer bzw. Betreuerinnen sie in allen mietrechtlichen Angelegenheiten vertreten. Je nach Organisationsstruktur der Wohngemeinschaft und Ausprägung der Demenzerkrankung ist es üblich, dass die Angehörigen auch gegenüber der gesamten Bewohnerschaft und gegenüber dem Pflegedienst die Interessen des erkrankten Menschen wahrnehmen. Im Gegensatz zum Pflegeheim treffen also die (bevollmächtigten) Angehörigen in ambulanten Demenz-WGs wichtige Entscheidungen für die dementiell Erkrankten und sind weiterhin in den Alltag ihrer Familienmitglieder eingebunden. „Die Angehörigen wirken in vielen Pflege-WGs beispielsweise auch bei der Gestaltung der Räume und bei der Auswahl neuer WG-Mitglieder mit,“ erläutert Helga Claus, Pflegeberaterin bei der compass pflegeberatung. „Sie erfüllen dadurch eine wichtige Rolle in der Demenz-WG. Dies sollte man sich vor der Entscheidung für eine Demenz-WG bewusstmachen, denn diese Einbindung erfordert zeitliche Ressourcen bei den Angehörigen.“ In einer Wohngemeinschaft gibt es außerdem nur selbst festgelegte Regeln darüber, wann Besuch kommen und wie lange dieser bleiben darf. „All das kann in einem Pflegeheim aus organisatorischen Gründen anders sein,“ erläutert Helga Claus.
Ein weiterer Unterschied zwischen diesen beiden Wohnformen ist die Organisation der Pflege: Im Pflegeheim schließt man einen Vertrag ab, der Unterkunft, Verpflegung und Pflege umfasst. In einer ambulant betreuten Demenz-WG schließen die Menschen mit Demenz bzw. die bevollmächtigen Angehörigen einen Mietvertrag mit dem*der Vermieter*in und einen Pflege- und gegebenenfalls Betreuungsvertrag mit einem ambulanten Dienst ab. Daraus ergibt sich auch ein Unterschied in der Finanzierung der Demenz-WG durch die Pflegeversicherung.
“Für die Pflege in einer ambulanten Wohnform wie einer Demenz-WG stehen die Kombinations- oder Sachleistung von der Pflegeversicherung zur Verfügung,“ erläutert Helga Claus. Darüber hinaus zahlt die Pflegeversicherung allen Pflegebedürftigen zur Gründung der Wohngemeinschaft bis zu 2.500 Euro. Der Gesamtbetrag ist je Wohngruppe jedoch auf 10.000 Euro begrenzt. Außerdem steht jeder pflegebedürftigen Person ein monatlicher Wohngruppenzuschuss von 214 Euro zu, der frei für die Organisation und Pflege in der WG ausgegeben werden kann.
Pflegeberatung vor Gründung in Anspruch nehmen
„Möchten Betroffene oder ihre Angehörigen eine Wohngemeinschaft für Menschen mit Demenz gründen oder in eine bestehende einziehen, empfehle ich, sich im Vorfeld gut mit den Bedingungen für eine Förderung durch die Pflegeversicherung vertraut zu machen,“ erklärt Helga Claus. „Wer nicht selbst aufwendig im Internet recherchieren möchte, kann eine Pflegeberatung in Anspruch nehmen und sich durch die Pflegeexpertinnen und -experten aufklären lassen.“ Die Pflegeberaterinnen und -berater von compass beantworten individuelle Fragen unter der kostenfreien Service Nummer 0800 101 88 00.
compass-Telefonaktion zum Thema Demenz
Besprechen Sie Ihre individuellen Fragen zum Thema Demenz mit unseren Pflegeberater*innen bei unserer Telefonaktion. Diese findet am 21. September 2021 zwischen 10 Uhr und 12 Uhr statt. Die kostenfreie Aktionsnummer lautet: 0800 101 88 99.
Weiterführende Informationen:
Mehr über die Demenz erfahren Sie auf unserem Pflege Service Portal: Pflegeberatung.de | Die wichtigsten Infos rund um das Thema Demenz
Copyright: compass private pflegeberatung
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