Weniger Menschen ohne Krankenversicherungsschutz

Weniger Menschen ohne Krankenversicherungsschutz

Im Jahr 2019 waren in Deutschland hochgerechnet rund 61 000 Personen nicht krankenversichert und besaßen auch keinen sonstigen Anspruch auf Krankenversorgung. Gegenüber 2015 – damals waren rund 79 000 Personen ohne Krankenversicherungsschutz – ging die Zahl der nicht krankenversicherten Personen um 23 % zurück. Bezogen auf die Gesamtbevölkerung Deutschlands waren damit weniger als 0,1 % nicht krankenversichert. Dies teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) auf der Grundlage des alle vier Jahre erhobenen Zusatzprogramms „Angaben zur Krankenversicherung“ im Mikrozensus, der größten jährlichen Haushaltsbefragung in Deutschland und Europa, mit.

Zu den Menschen ohne Krankenversicherungsschutz zählen im Mikrozensus alle Personen, welche die Frage „Sind Sie krankenversichert?“ verneint haben und auch keinen sonstigen Anspruch auf Krankenversorgung haben. Zu den Personen mit einem sonstigen Anspruch auf Krankenversorgung gehören beispielsweise Soldatinnen und Soldaten, Beamtinnen und Beamte oder Empfängerinnen und Empfänger von Hartz IV- und Sozialhilfe- beziehungsweise Asylbewerberleistungen.

Männer, Selbständige und Erwerbslose besonders betroffen

Von den Personen ohne Krankenversicherungsschutz waren im Jahr 2019 knapp zwei Drittel Männer (64 % beziehungsweise 39 000 Personen), 36 % waren Frauen (22 000 Personen). Selbstständige (einschließlich mithelfende Familienangehörige) sowie erwerbslose Personen hatten – wie vor vier Jahren – besonders häufig keinen Krankenversicherungsschutz: Rund 0,4 % der Selbstständigen sowie 0,8 % der Erwerbslosen waren im Jahr 2019 nicht krankenversichert.

Detaillierte und aktualisierte Ergebnisse zum Thema enthält die Fachserie 13, Reihe 1.1 „Angaben zur Krankenversicherung – Ergebnisse des Mikrozensus 2019“, die im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes verfügbar ist.

Hinweis:
Das Statistische Bundesamt hat die Ergebnisse des Mikrozensus-Zusatzmoduls zum Krankenversicherungsschutz 2019 ursprünglich bereits am 31.07.2020 mittels der oben genannten Fachserie veröffentlicht. Hierbei ist leider ein Fehler bei der Aufbereitung der Daten unterlaufen. Dieser Fehler wurde nun behoben; dadurch wird auch ein Vergleich mit den Ergebnissen für das Berichtsjahr 2015 möglich.

Mehr Beiträge zum Thema:  Schweiz: Neue Zulassungsbestimmungen für die Ärzteschaft

(destatis)

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