Werden altersabhängige Erkrankungen des Auges rechtzeitig erkannt und behandelt, lässt die wichtige soziale Teilhabe erhalten und eine Erblindung oft verhindern. Gerade in Seniorenheimen gibt es jedoch deutliche Mängel, was die augenärztliche Versorgung angeht: Schätzungsweise 20 Prozent der Bewohner haben keinen ausreichenden Zugang zu augenärztlicher Versorgung. Würde ihre Sehstärke bei der Aufnahme ins Heim durch die Pflegekräfte überprüft und vierteljährlich erneut beurteilt, könnte dies mögliche Defizite im Sehvermögen schneller aufzeigen. Zu diesem Ergebnis kommen die Augenärzte Oksana Zolotar und Professor Dr. Dr. h.c. Norbert Schrage im Rahmen einer Studie. Ihre Arbeit, die in den „Klinischen Monatsblättern für Augenheilkunde“ (Georg Thieme Verlag, Stuttgart. 2019) erschienen ist, liefert wichtige Erkenntnisse und Ansatzpunkte für eine bessere augenärztliche Versorgung von Senioren, die in stationären Einrichtungen leben. Die DOG – Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft zeichnet die Forscher deshalb mit dem Theodor-Axenfeld-Preis aus. Die Stuttgarter Thieme Gruppe stiftet die mit 1500 Euro dotierte Auszeichnung.
„Derzeit ist es für Seniorenheime problematisch, die Sehkraft ihrer Bewohner zu bewerten und mögliche Defizite der visuellen Wahrnehmung aufzudecken“, umreißen die Preisträger die aktuelle Versorgungssituation. Ein auch für Laien leicht durchführbarer Sehtest könnte dem Pflegepersonal jedoch Hinweise auf eine bestehende Sehschwäche beziehungsweise einen fortschreitenden Sehverlust geben.
Deshalb haben die beiden Augenärzte in zwei stationären Senioreneinrichtungen den sogenannten ACTO-Lesetest (www.acto.de) durch das Pflegepersonal durchführen lassen. Der Test beinhaltet das Lesen von Sätzen unterschiedlichen Inhalts mit nacheinander abnehmender Schriftgröße. Drei Wochen später folgte eine augenärztliche Untersuchung der Teilnehmer. Mit Hilfe der Birkhäuser-Lesetafeln wurde auch hier die Sehstärke überprüft. Weiterhin untersuchte die Fachärztin vor Ort die Augen der Bewohner mittels Handspaltlampe und führte eine Augenhintergrundspiegelung durch. Insgesamt 218 Bewohner haben an der Studie teilgenommen. Das Alter der Probanden lag bei mindestens 60 Jahren.
Der Vergleich der unterschiedlichen Testverfahren zeigte, dass die Ergebnisse des ACTO-Tests mit den Werten der Birkhäuser Lesetafel gut korrelierten. Das heißt, die Einschätzung der Sehkraft durch die Pflegekräfte deckte sich mit denen des Augenarztes. „Die Alten- und Pflegeeinrichtungen haben mit dem ACTO-Lesetest ein Verfahren an der Hand, um festzustellen, ob ihre Bewohner eine augenärztliche Versorgung benötigen“, sind Zolotar und Schrage überzeugt. Das scheint angesichts weiterer Ergebnisse dringend notwendig. So gaben zwei Drittel der Heimbewohner zu Beginn der Studie an, nicht unter Augenerkrankungen zu leiden. Die Untersuchung durch den Augenarzt zeigte jedoch, dass fast die Hälfte der Probanden infolge einer akuten Augenerkrankung dringend behandlungsbedürftig war. „Damit zeigt sich, dass viele der Schätzungen zur aktuellen Versorgungssituation vermutlich ein zu positives Bild der Lage zeichnen“, geben die Experten zu bedenken.
Die Jury überzeugte die Studie vor allem durch ihre Praxisrelevanz und die möglichen weitreichenden, positiven Folgen für die augenärztliche Versorgung in einer alternden Gesellschaft. „Bei zunehmend schlechterer Versorgung älterer Menschen, insbesondere auch in abgelegenen Wohngegenden, könnte die professionell angeleitete Mithilfe des nicht-ophthalmologischen Pflegepersonals für eine deutliche Verbesserung der augenärztlichen Betreuung unserer älteren Mitmenschen sorgen“, heißt es in der Urteilsbegründung.
Das sechsköpfige Preiskomitee bestand in diesem Jahr aus dem Präsidenten der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft, Prof. Dr. med. Hans Hoerauf, dem Präsidenten der Österreichischen Ophthalmologischen Gesellschaft, Prim. Univ. Prof. Dr. Michael Amon, dem wissenschaftlichen Sekretär der Schweizerischen Ophthalmologischen Gesellschaft, Prof. Dr. David Goldblum, die Editoren emeriti der Klinischen Monatsblätter für Augenheilkunde, Prof. Dr. Gerhard K. Lang und Frau Prof. Dr. Gabriele E. Lang, sowie dem Editor-in-Chief der Klinischen Monatsblätter für Augenheilkunde, Prof. Dr. Siegfried Priglinger. Das Bewertungsgremium hatte in diesem Jahr über insgesamt 58 Originalarbeiten zu befinden.
Über die Preisträger
Oksana Zolotar war zum Zeitpunkt der Studie am Augenzentrum Holthausen in Düsseldorf tätig. Inzwischen arbeitet sie als niedergelassene Augenärztin in Dormagen.
Professsor Dr. Dr. h.c. Norbert Schrage ist Chefarzt an der Augenklinik Köln-Merheim. Er behandelt dort vor allem Patienten mit Netzhauterkrankungen und führt Hornhauttransplantationen durch. Seine Forschung organisiert er als Vorsitzender des Aachener Centrums für Technologietransfer in der Ophthalmologie (ACTO e.V.). Als erstes medizinisches An-Institut der RWTH Aachen arbeitet die Institution eng mit der Hochschule zusammen.
Über den Preis
Im Gedenken an den Augenarzt Theodor Axenfeld (1867–1930) würdigt die Thieme Gruppe zukunftsweisende wissenschaftliche Arbeiten, die wesentliche Erkenntnisse auf dem Gebiet der Augenheilkunde für den in Klinik und Praxis tätigen Augenarzt erbringen. Erstmals 1938 verliehen, wird die Auszeichnung seit 1964 regelmäßig für eine herausragende Veröffentlichung in den „Klinischen Monatsblättern für Augenheilkunde“ vergeben. Der Preis ist mit 1500 Euro dotiert.
Quelle: O. Zolotar, N. Schrage: „Blind im Altenheim? Versorgungsforschung in stationären Pflegeheimen“, Klinische Monatsblätter für Augenheilkunde 2019; 236 (12): 1451–1456
(thieme.de)
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