bpa warnt vor existenzgefährdenden Kürzungen beim Schutzschirm
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) begrüßt zwar die vom Deutschen Bundestag im Rahmen des Gesetzentwurfs „zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen“ beabsichtigte Verlängerung des Schutzschirms für die Pflegeheime und ambulanten Dienste bis zum 30.06.2021, warnt aber vor der erheblichen Einschränkung des Schutzschirms. „Pflegeeinrichtungen brauchen vor Ort dringend Sicherheit und Klarheit, damit sie sich voll und ganz auf die Pflege und Betreuung der pflegebedürftigen Menschen und den Infektionsschutz konzentrieren können. Gerade bei schwer betroffenen Einrichtungen mit zahlreichen Todesfällen darf nicht auch noch Sorge um die wirtschaftliche Zukunft entstehen“, sagt bpa-Präsident Bernd Meurer.
Eine Einschränkung des Schutzschirms sei deshalb nicht nachvollziehbar. Meurer: „Hinter uns liegt das härteste Jahr überhaupt. Wenn jetzt nur noch Kosten übernommen werden sollen im Fall der behördlichen Anordnung, bringt das viele Pflegeeinrichtungen in Existenzgefahr. Würden behördliche Anordnungen aufgehoben, entfiele sofort die wirtschaftliche Sicherung der Betriebe. Pflegeeinrichtungen können aber erst dann wieder in den Normalbetrieb, wenn die pflegebedürftigen Menschen sich keine Sorgen mehr machen müssen um eine Corona-Infektion.
„Wir müssen berücksichtigen, dass selbst bei erheblichem Pflege- und Betreuungsbedarf momentan Heimeinzüge verschoben werden“, so Meurer. Die Tagespflegen müssen zum Schutz der Tagesgäste die Gästezahl halbieren, die ambulanten Dienste halten unter sehr schwierigen Bedingungen die Versorgung aufrecht. bpa-Präsident Meurer: „Ohne Ausgleich der Mindereinnahmen wird die Existenz der dringend benötigten pflegerischen Infrastruktur leichtfertig gefährdet. Der Gesetzgeber ist dringend gefordert, die geplanten Änderungen nicht vorzunehmen. Das Signal an die Pflegeeinrichtungen wäre andernfalls fatal.“
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