Pflegeausbildung: Berlin lässt sich durch Bundesgesetz ausbremsen

Pflegeausbildung: Berlin lässt sich durch Bundesgesetz ausbremsen

Rund ein Drittel der ambulanten Pflegedienste werden von der Pflegeausbildung ausgeschlossen

Bisher hatte das Land Berlin Pflegediensten, die ausschließlich über einen Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen verfügen, die Ausbildung und die Beteiligung am Ausbildungsfond ermöglicht. Aktuell wurde festgestellt, dass diese Regelung mit dem Bundesgesetz kollidiert und die Pflegedienste immer über Versorgungsverträge mit den Kranken- und Pflegekassen verfügen müssen. Damit dürfen ab sofort rund ein Drittel der ambulanten Pflegedienste in Berlin nicht mehr ausbilden.

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) warnt vor dem Wegfall von diversen Ausbildungsplätzen, obwohl Pflegenachwuchs dringend gebraucht wird. Daneben werden diese Pflegedienste nicht mehr in die Ausbildungsumlage einzahlen und die eingezahlten Beträge erstattet bekommen. Für die Pflegebedürftigen und die übrigen Pflegeeinrichtungen steigen damit die Kosten.

„Wegen einer unklaren Formulierung in einem Bundesgesetz lässt sich der Berliner Senat beim Ausbau der Ausbildungskapazitäten ausbremsen. Viele Ausbildungsplätze gehen so verloren“, kritisiert der Berliner bpa-Landesvorsitzende Alexander Waldow. Der Senat müsse eine angemessene Auslegung der bundesgesetzlichen Regelungen erreichen, die die spezielle Berliner Situation aufgreift und allen ambulanten Diensten eine Teilnahme an der Pflegeausbildung ermöglicht.

„Aus unserer Sicht gibt es eine ganz einfache Lösung, indem Pflegedienste ohne eine Krankenkassenzulassung mit einem Dienst mit dieser Zulassung untereinander kooperieren. So würden alle Ausbildungsinhalte in vollem Umfang sichergestellt“, sagt Waldow. Ein entsprechender Vorschlag des bpa liegt der Senatsverwaltung vor.

Eine solche konstruktive Regelung hat der Bundesgesetzgeber für die psychiatrischen Krankenhäuser gefunden, indem er diese kürzlich als Träger der praktischen Ausbildung zugelassen hat, wenn diese mit Kooperationspartnern die zu vermittelnden Inhalte sicherstellen. Waldow: „Der Senat muss sich für eine solche Lösung auch für die SGB XI-Dienste einsetzen.“

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„Senatorin Kalayci hat als Ziel ausgegeben, die Ausbildungskapazitäten in der Pflege zu verdoppeln. Wenn sie sich nun von einer unglücklichen Formulierung in einem Bundesgesetz einfach ausbremsen lässt, rückt dieses Ziel in sehr weite Ferne“, sagt der bpa-Landesvorsitzende.

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) bildet mit mehr als 11.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen (davon fast 400 in Berlin) die größte Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe sowie der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind systemrelevanter Teil der Daseinsvorsorge. Als gutes Beispiel für Public-private-Partnership tragen die Mitglieder des bpa die Verantwortung für rund 335.000 Arbeitsplätze und circa 25.000 Ausbildungsplätze (siehe www.youngpropflege.de oder auch www.facebook.com/Youngpropflege). Die Investitionen in die soziale Infrastruktur liegen bei etwa 26,6 Milliarden Euro.

(ots)

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