Krankenhaus-Planungsausschuss ebnet Weg für Spezialisierung und Digitalisierung der Krankenhäuser

Krankenhaus-Planungsausschuss ebnet Weg für Spezialisierung und Digitalisierung der Krankenhäuser

Der Niedersächsische Krankenhausplanungsausschuss hat sich darauf verständigt, zum 1. Januar 2021 insgesamt neun Zentren auszuweisen, darunter sieben onkologische Zentren und zwei Traumazentren. Die Ausweisung war aufgrund der neuen Zentrums-Richtlinie des gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) erforderlich. „Das ist ein wesentlicher Beitrag für eine moderne Versorgung von krebskranken Menschen und Schwerverletzten in Niedersachsen“, so Gesundheitsministerin Carola Reimann.

Die Beteiligten haben sich auch darauf verständigt, bis spätestens Mitte Dezember einen Kompromissvorschlag zur Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der IT- und Cyber-Sicherheit vorzulegen. „Die Krankenhäuser sind heute genauso Ziele von Cyberattacken wie andere öffentliche Einrichtungen und Unternehmen. Zuletzt der Angriff auf das Uniklinikum Düsseldorf hat uns nochmal ganz deutlich gezeigt, wie wichtig die IT-Sicherheit in diesem Bereich ist“, so Dr. Carola Reimann.

Der Planungsausschuss hat sich über zwei bauliche Maßnahmen verständigt. Im Landkreis Nienburg sollen die Zusammenlegung der Krankenhäuser Stolzenau und Nienburg und in Osnabrück die Erweiterung der kinder- und jugendpsychiatrischen Intensiveinheit am Kinderkrankenhaus baufachlich geprüft werden. „Damit behalten wir auch die Förderung von Strukturmaßnahmen und der Kinder- und Jugendmedizin, die mir ganz besonders wichtig ist, im Blick“, erläutert Gesundheitsministerin Dr. Reimann.

Hintergrundinformationen:

Der Krankenhaus-Planungsausschuss

Neben dem für Gesundheit zuständigen Ministerium sind im Krankenhausplanungsausschuss des Landes die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsen, die Niedersächsische Krankenhausgesellschaft, die Verbände der gesetzlichen Krankenkassen in Niedersachsen, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, der Landesausschuss des Verbandes der privaten Krankenversicherung sowie – mit beratender Stimme – die Ärztekammer Niedersachsen, die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen und das für Hochschulen zuständige Wissenschaftsministerium vertreten. Nach dem Niedersächsischen Krankenhausgesetz (§ 3 Abs. 3 NKHG) sind mit den unmittelbar Beteiligten bei der Aufstellung und Fortschreibung des Krankenhausplans und bei der Aufstellung des Investitionsprogramms einvernehmliche Regelungen

Zentren

Krankenhäusern können besondere Aufgaben als Zentrum durch Aufnahme in den Krankenhausfachplan Zentren nach § 4 Abs. 5 NKHG übertragen werden. Voraussetzung ist, dass die strengen Qualitätsanforderungen der Zentrums-Regelungen dauerhaft erfüllt werden. In den Krankenhausfachplan Zentren sind folgende Krankenhäuser aufgenommen:

Onkologische Zentren

1. Städtisches Klinikum Braunschweig (101 000 01)

2. Klinikum der Stadt Wolfsburg (103 000 01)

Mehr Beiträge zum Thema:  ALTENPFLEGE 2021 als virtuelles Event

3. Klinikum Siloah Hannover (241 001 02)

4. St. Bernward Krankenhaus Hildesheim (254 021 02)

5. AGAPLESION Diakonieklinikum Rotenburg (357 039 01)

6. Pius-Hospital Oldenburg (403 000 01)

7. Klinikum Osnabrück (404 000 01)

 

Überregionale Traumazentren

1. DIAKOVERE Friederikenstift Hannover (241 001 05)

2. Evangelisches Krankenhaus Oldenburg (403 000 03)

IT-Sicherheit / Strukturfonds II

Ein wichtiges Thema in der Sitzung des Krankenhausplanungsausschusses war der Krankenhausstrukturfonds. Erstmals zum 01. Januar 2016 wurde dieser Fonds errichtet und zunächst mit 500 Millionen Euro ausgestattet (Strukturfonds I). Im Rahmen des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes vom 11. Dezember 2018 hat der Bund die Förderung mit Mitteln des Strukturfonds in den Jahren 2019 bis 2022 im Umfang von jährlich 500 Millionen Euro fortgesetzt (Strukturfonds II). Voraussetzung für die Förderung ist, dass sich das Land mit mindestens 50 Prozent der förderfähigen Kosten an dem Vorhaben beteiligt. Für die erforderliche Ko-Finanzierung hat das Land Niedersachsen ein Sondervermögen errichtet. Das Fördervolumen im Rahmen des Strukturfonds beträgt insgesamt rund 355 Millionen Euro (Bundes- und Landesmittel) für den Zeitraum 2019–2022. Darüber hinaus werden in dem neuen Sondervermögen neben der Ko-Finanzierung des Strukturfonds II weitere rund 145 Millionen Euro für bedeutsame Krankenhausinvestitionen zusätzlich vom Land zur Verfügung gestellt. Maßnahmen zur Verbesserung der IT- und Cyber-Sicherheit von Krankenhäusern, die unter die BSI-KritisV fallen, können ebenfalls über den Strukturfonds II gefördert werden.

Baufachliche Prüfung und Prioritätenliste

Die baufachliche Prüfung wird im Niedersächsischen Landesamt für Bau und Liegenschaften (NLBL) vorgenommen. Am Ende der Prüfung werden die förderfähigen Kosten festgestellt. Auf dieser Basis kann der Krankenhaus-Planungsausschuss dann darüber beraten, in welcher Höhe eine Investitionsförderung des Landes für das entsprechende Krankenhaus-Projekt bereitgestellt werden kann. Abschließend entscheidet die Regierung.

Je nach Verfahrensstand werden die Maßnahmen in einer Prioritätenliste geführt. Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung auch Einvernehmen zu folgenden Vorhaben erzielt:

  • Zusammenlegung der Krankenhäuser Stolzenau und Nienburg am Standort Nienburg
  • Erweiterung der Kinder- und jugendpsychiatrischen Intensiveinheit am Kinderhospital Osnabrück

(ms.niedersachsen.de)

Dieser Artikel wurde 1,256 x gelesen

Das könnte Sie auch interessieren:

Stelleninserate Care ab 89€/mo