KOSTENFREIER ONLINEKURS (BIS 31.12.2020) – SICHERHEIT UND GESUNDHEIT BEI DER ARBEIT IN ZEITEN VON CORONA
Viele Unternehmer und auch betriebliche Führungskräfte stellen sich immer noch viele Fragen, z. B. wie schütze ich mein Unternehmen und wie beschütze ich meine Beschäftigten. Zugleich drehen sich Fragen wie Haftung und Wirtschaftlichkeit in Ihrem Kopf.
Dr. Frenzel nimmt Unternehmer an die Hand und führt Sie sicher zu ihrem Ziel: Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit in Zeiten von Corona.
Am Arbeitsplatz gilt das Arbeitsschutzrecht. Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Seit dem 20.08.2020 steht dem Arbeitgeber als Hilfestellung die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel zur Verfügung. Sie enthält Maßnahmen, mit denen das Infektionsrisiko für Beschäftigte gesenkt und auf niedrigem Niveau gehalten werden kann. Arbeitgeber, die die Regel anwenden, können davon ausgehen, dass sie rechtssicher handeln.
Das ist für die Teilnehmenden beim Onlinekurs „drin“
- Die Teilnehmenden lernen die Arbeitsschutzregel Schritt für Schritt kennen.
- Die Teilnehmenden erhalten praxisnahe Lösungen für Ihr Unternehmen. Sie erhalten aber auch Warnhinweise, z. B. Lagern von Desinfektionsmitteln.
- Die Teilnehmenden nehmen an einer für sie kostenfreien, 60-minütigen LIVE SESSION teil. Dort können Fragen zu „Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit in Zeiten von Corona“ gestellt werden.
Wie kommt man zum kostenfreien Online-Kurs?
Der Onlinekurs kann bis zum 31.12.2020 kostenlos gebucht werden. Danach haben die Teilnehmenden drei Monate Zeit, die Kursinhalte zu bearbeiten.
Der Gutscheincode, der bei der Buchung eingeben werden muss, lautet: #CORONA
Dr. Hartmut Frenzel | Betreiberpflichten auf den Punkt gebracht.
Seit März 2020 beschäftigt sich Dr. Frenzel sehr intensiv mit dem Thema „Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz“. Schon recht früh hat er – bevor der erste Arbeitsschutzstandard überhaupt von staatlicher Seite veröffentlicht wurde (der Vorgänger der Arbeitsschutzregel) – eine selbst erstellte Muster-Gefährdungsbeurteilung an seine Partner verteilt.
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