Intensivkapazitäten hessischer Krankenhäuser ausgeweitet

Intensivkapazitäten hessischer Krankenhäuser ausgeweitet

Sozialminister Klose: „Das Hessische Versorgungskonzept ist eine gute Grundlage für die Herausforderungen der nächsten Zeit.

Die Situation in den Krankenhäusern ist – wie in anderen Bundesländern auch – angespannt, insbesondere auf den Intensivstationen und vor allem in den südlichen Teilen des Landes Hessen. Allerdings ist eine angespannte Situation nicht gleichbedeutend mit Versorgungsengpässen. „Unser Vorteil in Hessen ist, dass eine sehr gute Zusammenarbeit, auch über die Versorgungsgebiete hinweg, besteht. Darüber hinaus haben die Krankenhäuser in Hessen ihre Intensivkapazitäten in großem Umfang ausgeweitet“, stellt Sozial- und Integrationsminister Kai Klose fest.

Stationäres Versorgungskonzept Hessen

Zentral ist dabei das zu Beginn der Pandemie eingeführte System der stationären Versorgung in Hessen, bei dem der Planstab stationär mit den koordinierenden Krankenhäusern als Bindeglieder für ihre Versorgungsregion die Versorgung gemeinsam nach einem Stufensystem steuert. Dabei können besondere Belastungen in einzelnen Teilen des Landes ausgeglichen werden. „Das System hat sich etabliert, hat inzwischen bundesweiten Vorbildcharakter erlangt und bietet eine gute Grundlage, um die stationäre Versorgung auch über die nächsten Monate zu gewährleisten“, würdigt Klose die Arbeitdes Planstabs und der koordinierenden Krankenhäuser.

Präventive Verlegungen und Gleichverteilung der Belastung

„Präventive Verlegungen, um die hochgradig belasteten Versorgungsgebiete zu entlasten und ungeplante Verlegungen zu vermeiden, gab und gibt es. Wegen akuter Überbelegung wurden jedoch noch keine Patienten verlegt“, so Klose. „Es liegt nun an uns allen, das Gesundheitssystem durch die Einhaltung der Kontaktbeschränkungen zu unterstützen und es nicht zu einer Überlastung kommen zu lassen, appelliert der Sozial und Integrationsminister.

COVID-19 Intensivkapazitäten

Zusätzlich wurde aktuell verfügt, dass alle Krankenhäuser, die sich an der Notfallversorgung beteiligen oder über einen Versorgungsauftrag für das Gebiet der Inneren Medizin verfügen, einen prozentualen Anteil ihrer insgesamt bepflegbaren Bettenkapazität eigens für Patientinnen und Patienten mit COVID-19 oder Verdachtsfälle zur Verfügung stellen. Damit wird gewährleistet, dass die Belastung der Krankenhäuser möglichst gleichmäßig verteilt wird. „Begrüßenswert ist in diesem Zusammenhang auch die Wiedereinführung der Freihaltepauschalen durch den Bund; hierfür hat sich Hessen stark gemacht. In der Konsequenz ist es so gelungen, dass ein Großteil der bislang an der COVID-19-Versorgung beteiligten hessischen Kliniken einen Anspruch auf Ausgleichszahlungen hat“, so Klose zusammenfassend.

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Freie Intensivbetten

Insgesamt sind in Hessen rund 3.200 Intensivbetten vorhanden. Von diesen steht für derzeit (Stand 20.12.2020) 1.812 Fachpersonal zur Verfügung. Hinzu kommen 865 Intensivbetten, die nach Angabe des DIVI Intensivregisters innerhalb von sieben Tagen einsatzbereit wären. Für die verbleibenden rund 520 Intensivbetten ist eine längere Vorlaufzeit bis zur  Betriebsbereitschaft notwendig.

Aktuell sind (Stand 20.12.2020) in Hessen 288 Intensivbetten frei und 1.524 belegt. Es werden insgesamt ca. 2.350 Patientinnen und Patienten mit COVID-19 in hessischen Krankenhäusern behandelt. Knapp 80 der freien Intensivbetten sind explizit für COVID-19-Patientinnen und -Patienten vorgesehen.

Derzeit befinden sich die Versorgungsgebiete Frankfurt/Offenbach (VG 4), Darmstadt (VG 6) und Gießen-Marburg (VG 3) in Eskalationsstufe 2. In allen Versorgungsgebieten sind somit sowohl die Normalversorgung als auch die Versorgung von COVID-19-Patientinnen und -Patienten gewährleistet.

(hessen.de)

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