Sozialminister Klose: „Ab heute können Einrichtungen der Pflege und für Menschen mit Behinderungen und Hospizdienste das Antigentest-Kontingent des Landes nutzen.“
„Ab heute können die ambulanten und stationären Einrichtungen der Pflege und für Menschen mit Behinderungen, aber auch ambulante Hospizdienste, das Antigentest-Kontingent des Landes nutzen. Es stehen pro Woche 500.000 PoC-Antigentests zur Verfügung“, sagt der Hessische Sozial- und Integrationsminister Kai Klose. Die bestellberechtigten Einrichtungen wenden sich direkt an den Dienstleister und bestellen über die Internetseite von SchneiderProduktion ihre PoC-Antigen-Tests. Der Bestellprozess ist einfach und unkompliziert. Voraussetzung für die Bestellung ist der Bescheid des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration (HMSI), in dem die berechtigte Bezugsmenge bestätigt ist.
Tests innerhalb von 36 Stunden geliefert
„Wir sehen es als unsere soziale Verantwortung, die gesamten Möglichkeiten und Ressourcen der SchneiderProduktion zu nutzen, um Menschen in Hospizen und Pflegeeinrichtungen helfen zu können,“ sagt Dr. Gerhard Prößl, Geschäftsführer der SchneiderProduktion und CEO der Schneider International. Das Unternehmen gewährleistet, dass die Tests innerhalb von 36 Stunden geliefert werden.
„Unser hessischer Weg der Kooperation mit einem privaten Dienstleister sorgt dafür, dass die ambulanten und stationären Einrichtungen der Pflege und für Menschen mit Behinderungen sowie die ambulanten Hospizdienste – auf Wunsch sogar inklusive Schulung – zeitnah beliefert werden. Dieses Verfahren entlastet die Einrichtungen davon, den Markt der Testangebote zu durchforsten, Preise zu vergleichen und sich um die Logistik zu kümmern. Sie können sich auf ihre wichtige Arbeit konzentrieren“, sagt Klose.
Hintergrund zum Unternehmen „SchneiderProduktion“
Das Unternehmen „SchneiderProduktion“ ist eine Tochter der Schneider International, einem in Deutschland gegründeten, internationalen Unternehmen mit Hauptsitz in Bad Kreuznach. Schneider International ist spezialisiert auf Medizintechnik.
Zur Entlastung der Gesundheitsämter stellt das HMSI seit dem 8. November 2020 die Menge der bezugsberechtigten PoC-Antigen-Tests nach § 6 Abs. 3 TestV fest. Seitdem wurden 1.480 Anträge beschieden, davon 765 Feststellungsbescheide für den Bereich stationäre Pflege sowie 510 Feststellungsbescheide für den Bereich ambulante Pflegeeinrichtungen, einschließlich der Einrichtungen der Eingliederungshilfe. Das Antragsformular hierfür steht auf der Website des HMSI zum Download bereit. Insgesamt sind bereits 2.656.394 PoC-Antigen-Tests festgelegt worden.
(hessen.de)
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