Das Land unterstützt die Kliniken in ihrer Versorgung von mit dem Coronavirus infizierten Patientinnen und Patienten.
„Die Tätigkeit der koordinierenden Krankenhäuser trägt ganz wesentlich dazu bei, dass die Versorgung von mit dem Coronavirus infizierten Patientinnen und Patienten bestmöglich sichergestellt ist. Diese Kliniken unterstützen wir als Land Hessen daher mit 1,75 Millionen Euro“, erklärte Sozial- und Gesundheitsminister Kai Klose.
Koordinierende Krankenhäuser in Hessen
Bereits zu Beginn der Corona-Pandemie hat Hessen ein bundesweit beachtetes System der stationären Versorgung eingerichtet. Ein zentrales Element sind dabei die koordinierenden Krankenhäuser in den sechs Versorgungsgebieten. Diesen Kliniken hat Minister Klose im März 2020 als besondere Aufgabe die Koordinierung der Versorgung von COVID-19-Patientinnen und -Patienten im Versorgungsgebiet zugewiesen.
Hier handelt es sich um folgende Häuser:
- Versorgungsgebiet Kassel: Klinikum Kassel
- Versorgungsgebiet Fulda-Bad Hersfeld: Klinikum Fulda
- Versorgungsgebiet Gießen-Marburg: Universitätsklinikum Gießen-Marburg (Standorte Gießen und Marburg)
- Versorgungsgebiet Frankfurt-Offenbach: Universitätsklinikum Frankfurt
- Versorgungsgebiet Wiesbaden-Limburg: Helios Dr. Horst Schmidt Kliniken Wiesbaden
- Versorgungsgebiet Darmstadt: Klinikum Darmstadt
Die koordinierenden Krankenhäuser sind Bindeglieder zwischen dem Planungsstab Stationär im Hessischen Ministerium für Soziales und Integration und den Krankenhäusern im jeweiligen Versorgungsgebiet. In Abstimmung mit dem Planungsstab haben sie ein regionales Versorgungskonzept entwickelt und setzen dieses im jeweiligen Versorgungsgebiet um. Sie übermitteln den Erkenntnisstand und die Empfehlungen des Planungsstabs an die Krankenhäuser in ihrem Versorgungsgebiet.
Pauschale Erstattung
Für diese Koordinierungstätigkeit erstattet das Land Hessen den Krankenhäusern nun pauschal für die Zeit von März 2020 bis März 2021 insgesamt 1,75 Millionen Euro. Vergangene Woche hat der Haushaltsauschuss des Hessischen Landtags dem entsprechenden Antrag im Rahmen des Sondervermögens zugestimmt. Für jedes der sieben koordinierenden Häuser stehen einmalig 250.000 Euro zur Verfügung.
„In den zurückliegenden Monaten der Pandemie hat sich gezeigt, dass diese Koordinierung der Versorgung von COVID-19- Patientinnen und -Patienten, insbesondere im Bereich der Intensivmedizin, sowie aller anderen Patienten durch die koordinierenden Krankenhäuser unerlässlich ist. Ich bedanke mich bei allen Beteiligten für Ihren Einsatz und die gute Zusammenarbeit zum Wohle der Patientinnen und Patienten“ so Klose.
(hessen.de)
Dieser Artikel wurde 1,282 x gelesen