Pflegerische Arbeit attraktiver machen durch mehr Stellen, bessere Bezahlung und Rahmenbedingungen
Wir stehen ein gutes Jahr vor der Bundestagswahl. Die erste Welle der Corona-Pandemie wurde einigermaßen bewältigt. Die Zwischenevaluation der Konzertierten Aktion Pflege (KAP) ist zu ausgewählten Punkten angelaufen. Jetzt ist Ferienzeit – Sommerpause.
„Die Probleme in der Pflege machen keine Ferien. Es ist höchste Zeit, die politischen Versprechen umzusetzen. Es ist nachvollziehbar, dass die Bewältigung der Corona-Pandemie viel Energie gebunden hat. Und vieles wurde auch gut gemacht, aber jetzt müssen wir endlich an die Grundprobleme ran!“ sagt Prof. Christel Bienstein, Präsidentin des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe.
„Was in dieser Legislaturperiode auf den Weg gebracht werden soll, muss im Herbst in konkrete Gesetzesentwürfe gefasst werden, sonst reicht die Zeit für die Beratungen und Abstimmungen im Bundestag und Bundesrat nicht mehr! Die großen Vorhaben in der KAP – Personalbemessung, Aufgabenverteilung, Allgemeinverbindlicher Tarifvertrag – liegen derzeit auf Halde. Die Personalsituation wird immer schwieriger. Es dauert in der Langzeitpflege aktuell laut Bundesagentur für Arbeit 205 Tage, um eine freie Stelle zu besetzen. Das Pflegestellenförderprogramm für die Pflegeheime wird nicht angenommen. Denn 13.000 Stellen für 13.000 Pflegeheime verändern nicht den Arbeitsalltag der Pflegenden. Damit lockt man niemand (zurück) in den Beruf. Auch die Aussetzung der Arbeitsschutzgesetze (Arbeitszeit, Personaluntergrenzen) senden die falschen Signale. Ebenso der Mindestlohn für Pflegefachpersonen: Wohl gut gemeint, aber ungünstige Nebenwirkungen!
Dabei könnten sich in einer aktuellen Umfrage 21% der Jugendlichen eine Berufstätigkeit in der Pflege vorstellen. Sie wissen aber auch, dass in der Pflege Arbeitsbedingungen und Gehalt schlecht sind und Aufstiegschancen fehlen. Das belegt deutlich, dass nur wenn die Arbeitsbedingungen sich grundlegend verbessern, sich auch die Personalnotlage abschwächen wird. Als wichtigster Schritt verlangt das nach deutlich besseren Personalschlüsseln in allen Versorgungsbereichen. Es ist gut, dass die Aussetzung des Arbeitszeitgesetzes ausgelaufen ist und zum 1.8.2020 die Personaluntergrenzen zumindest in der Intensivpflege und der Geriatrie – aber wieso nur da? – wieder gelten sollen. Das reicht aber nicht aus! Es wird eine Personalbasis benötigt, die gute Versorgungsqualität und gute Organisation pflegerischer Arbeit inklusive eines zuverlässigen Dienstplanes möglich macht.
Und die Vergütung muss deutlich steigen – nach Auffassung des DBfK auf 4.000 Euro als Grundgehalt bei Berufseinstieg. Karrierechancen in der Pflege müssen entwickelt und die fachliche Weiterentwicklung inklusive von Weiterbildung und Hochschulstudium gefördert werden.
(dbfk.de)
Dieser Artikel wurde 1,285 x gelesen