Das Kompetenzzentrum Fördermittel unterstützt Kliniken bei der Beantragung von förderfähigen Projekten

Das Kompetenzzentrum Fördermittel unterstützt Kliniken bei der Beantragung von förderfähigen Projekten

Spätestens seit der Corona-Krise ist klar, dass die Digitalisierung in deutschen Krankenhäusern vorangetrieben werden muss.

Mit dem Krankenhauszukunftsgesetz möchte die Regierung diverse Projekte auf dem Weg zur digitalen Klinik fördern. Hierzu können Krankenhäuser in den kommenden Wochen erstmals Fördermittel beantragen. Mit einem ganzheitlichen Beratungsansatz unterstützt das ZEQ-Kompetenzzentrum Fördermittel Kliniken bei der Nutzung der damit einhergehenden Chancen.

In den kommenden Monaten bietet sich für Krankenhäuser eine einmalige Möglichkeit, ihren Investitionsstau insbesondere im Bereich der Digitalisierung zumindest ein Stück weit aufzulösen. Bund und Länder stellen über das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) insgesamt 4,3 Mrd. Euro Fördermittel zur Verfügung.

Bereits heute begleitet ZEQ mehrere Krankenhäuser bei der Vorbereitung und erfolgreichen Realisierung von Förderanträgen. Dabei profitieren Kliniken neben der kurzfristig verfügbaren zeitlichen Ressource vor allem von der Expertise der ZEQ-Berater zur Ausgestaltung erfolgversprechender Projekte und Förderanträge. Diese Erfahrung wird seit einiger Zeit in unserem Kompetenzzentrum Fördermittel gebündelt. Dieses bietet vier Module an, welche auf Wunsch einzeln oder als Komplettpaket in Anspruch genommen werden können.

Leistungen des Kompetenzzentrums Fördermittel im Überblick:

+ Modul 1: Assessment und Bewertung förderfähiger Vorhaben
+ Modul 2: Erstellung von Projektsteckbriefen
+ Modul 3: Antragsstellung
+ Modul 4: Projektbegleitung und Projektumsetzung
+ Modul 5: Nachweisführung

Das Krankenhauszukunftsgesetz fördert insbesondere Maßnahmen zum Ausbau der digitalen Infrastruktur und von modernen Notfallkapazitäten. In beiden Bereichen blickt ZEQ auf langjährige Erfahrungen zurück und unterstützt Kliniken bei der Vorbereitung und auf Wunsch auch bei der Durchführung entsprechender Projekte.

Besondere Expertise wird über den Geschäftsbereich Digitalisierung in folgenden Themenfeldern angeboten, welche explizit nach dem KHZG als förderfähige Vorhaben gelten:

+ Einrichtung von Patientenportalen (mit digitalem Aufnahme- und Entlassmanagement)
+ eMedikation und RPA-Systeme
+ Digitales Anforderungswesen (CPOE und Ergebnisübermittlung)
+ Einführung von telemedizinischen Anwendungen
+ Maßnahmen der IT-Sicherheit (z.B. Firewall und Segmentierung, IT-Sicherheits-Schulung per E-Learning)
+ Einführungsbegleitung der elektronischen Patientenakte (ePA)
+ Implementierung der digitalen Patientenkurve (mit Einführung von flächendeckendem WLAN)
+ Einführung von Spracherkennungssystemen (z.B. digitales Arztbrief-Schreiben)

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Detaillierte Informationen zum ZEQ-Kompetenzzentrum Fördermittel erhalten Sie unter: www.zeq.de/leistungen/investitionsfoerderung (www.zeq.de/leistungen/investitionsfoerderung.html)

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