Positive Effekte für Investitionen in geriatrischen Kliniken und Fachabteilungen erwartet der Bundesverband Geriatrie vom Krankenhauszukunftsgesetz. Die geriatrischen Reha-Einrichtungen profitieren allerdings nicht.
Der Bundesverband Geriatrie e.V. begrüßt das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG), das nach dem Bundesratsbeschluss nun in Kraft getreten ist. Es sieht vor, Krankenhäusern für Investitionen und Modernisierungen Fördermittel in Höhe von insgesamt 4,3 Milliarden Euro aus Bundes- und Landesmitteln zur Verfügung zu stellen. „Mit diesem Förderpaket wird deutlich, dass der Bund die wesentliche Rolle der Krankenhäuser bei der Gesundheitsversorgung für die Zukunft sichern will“, meint Dirk van den Heuvel, Geschäftsführer des Bundesverbandes Geriatrie e.V. in Berlin. Dies sei gerade für den interdisziplinären und ganzheitlichen Behandlungsansatz der geriatrischen Kliniken und Fachabteilungen von großer Bedeutung.
Das Fördervolumen ist gedacht, um Notfallkapazitäten zu modernisieren, die digitale Infrastruktur zu verbessern sowie die IT-Sicherheit zu erhöhen. Außerdem können durch die Corona-Pandemie in diesem Jahr verursachte Erlösrückgänge auf Verlangen einer Klinik in Verhandlungen mit den Kostenträgern krankenhausindividuell ermittelt und ausgeglichen werden. Für Mehrkosten aufgrund der Corona-Pandemie – wie Schutzausrüstungen – können bis Ende 2021 krankenhausindividuelle Zuschläge vereinbart werden, soweit sie nicht anderweitig finanziert werden.
Vermisst: Bedarfsgerechte Förderung der Rehabilitation
Kritisch sieht der Bundesverband das KHZG hinsichtlich der von ihm ebenfalls vertretenen Rehabilitationseinrichtungen, die in dem Gesetz gar nicht berücksichtigt sind. „Die geriatrische Rehabilitation hat sich in den letzten Jahren im Versorgungsalltag etabliert“, erläutert Vorstandsvorsitzender Ansgar Veer. „Deren Patienten, die multimorbide und hochbetagt sind, haben komplexen Versorgungsbedarf.“ Hier sei es besonders wichtig, dass die Behandlung in spezifisch ausgerichteten Einrichtungen erfolge, die diesen Aufgaben entsprechend ausgestattet sind. Da die Reha-Einrichtungen in den meisten Fällen eine stationäre oder ambulante Weiterversorgung nach einem Krankenhausaufenthalt bereitstellen, sei es beispielsweise notwendig, hier ebenfalls die digitale Infrastruktur auszubauen.
Zudem mache sich die Corona-Pandemie auch hier in Form von Erlösausfällen und erhöhten Schutzanforderungen bemerkbar, deren finanzieller Ausgleich bisher aber im KHZG nicht vorgesehen ist. „Wir erwarten außerdem bei den geriatrischen Rehabilitationsfällen bis 2025 einen Anstieg um mehr als 20 Prozent gegenüber 2013“, so Veer. „Vor diesem Hintergrund ist ein bedarfsgerechter Ausbau der Rehabilitationseinrichtungen dringend notwendig.“
(Bundesverband Geriatrie)
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